Schwerbehindertenvertretung (SBV)

 

Das Gesetz erweitert die Aufgaben sogar auf den Kreis der Menschen mit Assistenzbedarf aus gesundheitlichen Gründen, die (noch) nicht schwerbehindert sind. In Zeiten der Verlängerung der Arbeitszeit bis zum 67. Lebensjahr steigt der Bedarf an Wissen der Schwerbehindertenvertretungen über Prävention, Integration und Rehabilitation.

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Schwerbehindertenvertretungen müssen sich mit betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten wie Krankenkassen, Integrationsämtern, Unfallversicherungen, Rentenversicherungsträgern, der Arbeitsagentur, Rehabilitationseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen vernetzen. Sie begleiten, beraten und unterstützen ihre Kollegen im Arbeitsleben und suchen nach Möglichkeiten, Assistenzbedarf nicht zu unüberwindbaren Arbeitshemmnissen werden zu lassen. Dies erfordert ein hohes Maß an Engagement und Verhandlungsgeschick.

Damit Sie diese Herausforderungen effektiv und verantwortungsvoll meistern können, vermitteln wir Ihnen in unseren Seminaren nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen der Interessenvertretung und Grundlagenkenntnisse zur Eingliederung und Teilhabe von schwerbehinderten Menschen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch Praxiswissen über den Umgang mit Behörden und Ämtern - etwa bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung - sowie Lösungsstrategien bei Konflikten und eine individuelle Aktualisierung Ihrer rechtlichen Kenntnisse. Zudem helfen wir Ihnen gerne bei der Vorbereitung der kommenden Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung.

Schwerbehinderte Menschen dürfen nicht benachteiligt werden. Damit sie gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können, brauchen sie die gezielte Unterstützung der SBV. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) müssen ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse und die Integration behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen legen. In unseren Seminaren erfahren Sie, wie Sie echte Hilfestellung geben.