Impressionen von Seminaren

Achtung, Reha-Antrag kann zur Rente führen!

Wenn Versicherte einen Antrag auf medizinische Reha-Leistungen bei der Rentenversicherung stellen, kann daraus ungewollt ein Rentenantrag werden. Versicherte sollten dieses Risiko kennen.

Reha hat Vorrang vor Rente

Nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" sind die Rentenversicherungsträger grundsätzlich verpflichtet, zuerst alle Möglichkeiten medizinischer Rehabilitation auszuschöpfen, bevor eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird (§ 9 SGB VI).

Prüfung auf Erwerbsminderung

Allerdings prüfen die Rentenversicherer bei einem Reha-Antrag immer auch, ob Erwerbsminderung vorliegt. Ist dies der Fall, können sie den Antrag als Rentenantrag umdeuten.

Folgen der Umdeutung

Durch die Umdeutung kommt es zur Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente, auch wenn der Versicherte das gar nicht wollte. Zudem ist ein Rentenbeginn nicht mehr rückgängig zu machen. Der Reha-Antrag hat sich damit erledigt.

Versicherte sollten informieren

Betroffene sollten die Rentenversicherung daher ausdrücklich informieren, wenn sie einen Reha-Antrag stellen und noch keinen Rentenantrag. Dann lässt sich die unerwünschte Umdeutung vermeiden.

Fazit: 
Ohne eindeutige Willensbekundung kann ein Reha-Antrag zur Rente führen. Versicherte sollten dieses Risiko berücksichtigen und Vorkehrungen treffen.