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Rechtsprechung von EuGH und BAG: Urlaubsanspruch bei lang andauernder Krankheit

Wenn Arbeitnehmer längere Zeit arbeitsunfähig krank sind, wirft das oft Fragen bezüglich des Urlaubsanspruchs auf. Grundsätzlich besteht auch im Krankheitsfall ein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Doch es gelten Besonderheiten. Als Betriebsrat sollten Sie Ihre Kollegen darüber informieren.

Die Rechtslage nach EuGH und BAG

Der EuGH hat entschieden: Auch im Krankheitsfall darf der Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub nicht entfallen (Rs. C-214/10). Diese Rechtsprechung bestätigte das BAG: Bei lang andauernder Krankheit muss der Arbeitgeber eine Urlaubsgewährung ermöglichen (9 AZR 262/14).

Konsequenzen in der Praxis

  • Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub bleibt auch bei Arbeitsunfähigkeit über Monate oder Jahre erhalten.
  • Der Arbeitgeber muss kranken Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, den Urlaub zu nehmen, z.B. in gesundheitlich besseren Phasen.
  • Statt Urlaubsgeld kann in Ausnahmefällen auch finanzieller Ersatz geleistet werden.

Tipps für Ihre Beratungstätigkeit

  • Informieren Sie die Belegschaft über die Rechtsprechung bei Krankheit und Urlaub.
  • Prüfen Sie bei Langzeiterkrankten, ob Urlaubsansprüche noch offen sind.
  • Unterstützen Sie entsprechende Kollegen dabei, ihren Anspruch durchzusetzen.
  • Suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber, um einvernehmliche Lösungen zu finden.
  • Im Zweifel sollten Betroffene vorsorglich Klage einreichen.

Als Betriebsrat sollten Sie sicherstellen, dass kranken Kollegen ihre Urlaubsansprüche nicht verloren gehen. Handeln Sie daher proaktiv, wenn es um dieses wichtige Recht der Arbeitnehmerschaft geht.