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Achtung, sonst verfallen! Ansprüche aus dem Job rechtzeitig geltend machen

Viele arbeitsvertragliche Ansprüche müssen Arbeitnehmer rechtzeitig einfordern. Geschieht dies nicht, verfallen sie ersatzlos - die Ansprüche gehen unwiderruflich verloren.

Typische anfällige Ansprüche

  • Nicht genommener Urlaub
  • Ausstehender Lohn oder Provisionen
  • Jubiläumszahlungen
  • Weihnachts- oder Urlaubsgeld
  • Vermögenswirksame Leistungen

Fristen beachten

Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden, sonst verfällt er (§ 7 BUrlG). Andere Ansprüche wie Lohn oder Sonderzahlungen müssen oft bis spätestens März des Folgejahres geltend gemacht werden, da der Anspruch sonst erlischt.

Ausschlussfristen prüfen

Oft enthalten Arbeits- oder Tarifverträge spezielle Ausschlussfristen. Werden Ansprüche nicht innerhalb dieses Zeitraums geltend gemacht, gelten sie als verfallen. Auch hier führt eine Fristversäumnis zum unwiderruflichen Verlust.

Fazit: Arbeitnehmer sollten Ausschlussfristen unbedingt im Blick behalten und rechtzeitig etwaigen Ansprüchen schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, um einen ersatzlosen Verfall zu verhindern.