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Elternzeit – Wie teilen Mutter und Vater sich die Zeit auf?

Nach der Geburt eines Kindes haben beide Elternteile Anspruch auf Elternzeit. Doch wie lässt sich die Auszeit vom Job am besten aufteilen? Welche Varianten gibt es und worauf sollte man achten?

Gleichzeitige Elternzeit möglich
Grundsätzlich können Mütter und Väter die Elternzeit gleichzeitig nehmen. Beispiel: Die Mutter kehrt nach 14 Monaten in den Beruf zurück, der Vater nimmt his dahin 2 Monate und anschließend nochmals 12 Monate Elternzeit. Diese Variante ermöglicht beiden, frühzeitig Zeit mit dem Kind zu verbringen.

Aufeinanderfolgende Elternzeit
Häufig nehmen Mütter und Väter die Elternzeit aber auch nacheinander. Beispiel: Die Mutter bleibt 24 Monate zu Hause und der Vater anschließend 12 Monate. So kann das Kind länger ausschließlich von einem Elternteil betreut werden.

Unterschiedliche Kombinationen
Dazwischen gibt es viele Abstufungen. Wichtig ist, dass sich die Eltern frühzeitig über die Aufteilung verständigen. Der Partner sollte dem gewünschten Elternzeitmodell zustimmen und dies auch dem Arbeitgeber mitteilen (§ 16 BEEG). Ideal ist eine Kombination aus Zeit zu zweit und eigenen Monaten.

Kurzzeitige Änderungen möglich
Die Aufteilung kann bei Bedarf aber auch noch kurzfristig geändert werden. Die Details zur Elternzeit sollten die Eltern immer schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Bei Fragen helfen auch Betriebsrat oder Elternberatung.

Fazit: Bei der Elternzeit haben Familien viele Gestaltungsmöglichkeiten. Die Aufteilung sollte die individuelle Situation berücksichtigen.