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Was ist Arbeitsschutz? - Pflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat

Der Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz dienen. Er ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt und betrifft sowohl den technischen als auch den organisatorischen Bereich.

Der Arbeitgeber ist laut §3 ArbSchG dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzuführen. Dazu gehören unter anderem:

  • Gestaltung von sicheren Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
  • Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Schulung der Beschäftigten zu Arbeitsschutzthemen
  • Bereitstellung von Schutzausrüstung

Auch der Betriebsrat hat im Arbeitsschutz wichtige Mitbestimmungsrechte, etwa bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten oder der Einführung von Überwachungseinrichtungen (§87 BetrVG). Er soll zudem über geplante Änderungen von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen informiert werden, um frühzeitig auf mögliche Gefahren hinweisen zu können.

Eine enge Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat ist daher essenziell, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und das Sicherheitsniveau im Betrieb kontinuierlich zu verbessern. Regelmäßige Begehungen, Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen sind wichtige Instrumente eines vorausschauenden Arbeitsschutzes.