Arbeits- und Gesundheitsschutz

Prävention bedeutet langfristige Sicherheit vor Gefahren im Berufsleben

Arbeit darf nicht krank machen. Die Wirklichkeit sieht an vielen Arbeitsplätzen anders aus:

Mehrfachbelastungen, ständiger Stress und schlecht gestaltete Arbeitsplätze bergen große gesundheitliche Risiken für die Beschäftigten.

Betriebsräte können hier viel bewegen, wenn sie die vielfältigen Instrumente und Maßnahmen kennen und sie mit den zuständigen Akteuren (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Berufsgenossenschaft etc.) umsetzen.

Der Arbeitsschutz stellt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine der wesentlichen Aufgaben des Betriebsrats dar. Arbeitgeber und Betriebsrat stehen hier in der Pflicht, körperlichen und psychischen Belastungen der Arbeitnehmer - so weit wie möglich - entgegenzuwirken. Der Betriebsrat hat vielfältige Handlungsmöglichkeiten, um die Arbeit sicherer und gesünder zu machen. Bessere Arbeitsbedingungen, leistungsfähigere Mitarbeiter und weniger Fehlzeiten: Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz bringt viele Vorteile für den Betrieb und die Belegschaft.

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Titel Datum Ort 
Betriebliches Eingliederungsmanagement11.06.2024 -
14.06.2024
Karlsruhe Infos
Betriebliches Gesundheitsmanagement11.06.2024 -
14.06.2024
Karlsruhe Infos
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach § 5 ArbSchG18.06.2024 -
21.06.2024
Bremerhaven Infos
Gefahrenprävention am Arbeitsplatz24.09.2024 -
27.09.2024
Plau am See Infos
Betriebliches Eingliederungsmanagement05.11.2024 -
08.11.2024
Hamburg Infos
Betriebliches Gesundheitsmanagement05.11.2024 -
08.11.2024
Hamburg Infos
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach § 5 ArbSchG26.11.2024 -
29.11.2024
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