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Arbeitszeitregelung durch Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag

Die Arbeitszeit lässt sich auf verschiedene Weisen regeln - durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuellen Arbeitsvertrag. Für Betriebsräte sind vor allem die letzten beiden Punkte wichtig.

Über eine Betriebsvereinbarung könnt ihr als Betriebsrat verbindliche Arbeitszeitregelungen für den ganzen Betrieb festlegen. Ihr könnt zum Beispiel eine bestimmte Höchstarbeitszeit, die Lage der Pausen oder Regelungen zu Überstunden und deren Ausgleich vereinbaren.

Der Arbeitsvertrag regelt die Arbeitszeit individuell zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem. Auch hier gilt das Arbeitszeitgesetz. Zusätzlich greifen die Regelungen aus einer Betriebsvereinbarung. Verträge können aber abweichende Regelungen enthalten, wenn diese für den Arbeitnehmer günstiger sind.

Als Betriebsrat solltet ihr also immer auch einen Blick in die einzelnen Arbeitsverträge werfen. Stimmen die dort festgelegten Arbeitszeiten mit der betrieblichen Praxis und den Bestimmungen der Betriebsvereinbarung überein? Wenn nicht, müsst ihr aktiv werden.

Wir beraten Betriebsräte gerne ausführlich zu diesem Thema.

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