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Mehrarbeit, Überstunden und Kurzarbeit - das sollten Betriebsräte wissen

Die Begriffe Mehrarbeit, Überstunden und Kurzarbeit sind wichtige Themen bei der Arbeitszeitregelung. Als Betriebsrat solltet ihr euch damit auskennen.

Mehrarbeit liegt vor, wenn Teilzeitbeschäftigte über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden. Bis zu einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden pro Woche gilt das als Mehrarbeit.

Gemäß § 3 ArbZG liegen Überstunden vor, wenn Vollzeitbeschäftigte über die vertragliche Arbeitszeit hinaus tätig sind. Grundsätzlich sind Überstunden durch Freizeit auszugleichen. Nur in Ausnahmefällen können sie vergütet werden.

Kurzarbeit ist die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit, etwa bei Auftragsmangel. Die Beschäftigten arbeiten weniger und erhalten entsprechend weniger Lohn. Für den Ausfall zahlt die Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld nach § 96 SGB III.

Als Betriebsrat ist es eure Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu überwachen.

Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!

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