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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Was Arbeitnehmer wissen sollten

Wer aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann, hat trotzdem einen Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts. Ich erkläre in diesem Beitrag, wann dieser Anspruch besteht, wie lange er gilt und worauf zu achten ist.

Anspruch und Dauer der Lohnfortzahlung
Laut § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall einen Anspruch auf sechs Wochen volle Lohnfortzahlung. Danach haben sie Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe des Krankengeld-Satzes. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilt und spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Bescheinigung vorlegt.

Höhe des Krankengelds
In den ersten sechs Wochen erhalten Arbeitnehmer ihr volles Netto-Arbeitsentgelt. Tarifverträge oder der Arbeitsvertrag können auch längere Zeiträume der Lohnfortzahlung vorsehen. Das Krankengeld der Krankenkasse beträgt 70 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts, aber nicht mehr als 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts. Für Arbeitnehmer kann es also zu deutlichen Einbußen kommen.

Krankengeld der Krankenkasse
Das Krankengeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Berechnung der Höhe mit der Krankenkasse zusammenzuarbeiten und die Höhe des Arbeitsentgelts mitzuteilen (§ 5 EFZG). Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber in vielen Fällen eine Aufstockung bis zum vollen Netto-Arbeitsentgelt.

Fazit
Im Krankheitsfall ist die Lohnfortzahlung ein wichtiger Anspruch der Arbeitnehmer. Die gesetzlichen Regelungen stellen sicher, dass sie finanziell abgesichert sind und sich auf die Genesung konzentrieren können.

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