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So läuft das Kündigungsschutzverfahren bei Krankheit ab

Wird einem Arbeitnehmer wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten gekündigt, kann er rechtlich dagegen vorgehen. Wie ist der typische Ablauf eines solchen Kündigungsschutzprozesses?

Kündigung durch den Arbeitgeber

Zunächst erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die schriftliche Kündigung. Begründet wird diese in der Regel mit too oftmaligen oder too langen krankheitsbedingten Fehlzeiten.

Klageerhebung durch den Arbeitnehmer

Will der gekündigte Arbeitnehmer die Kündigung nicht akzeptieren, kann er innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Klage beim zuständigen Arbeitsgericht auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, erheben.

Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht

Zunächst findet in der Regel ein Güteverhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht statt. Hier wird versucht, eine einvernehmliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erreichen.

Klageverhandlung und Urteil

Gelingt keine Einigung, folgt die Klageverhandlung. Das Gericht prüft, ob die krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt war oder nicht. Am Ende ergeht ein Urteil, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.

Mögliche Berufung

Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts kann die unterlegene Partei in Berufung beim Landesarbeitsgericht gehen. Dort wird der Fall erneut geprüft und entschieden.

Mögliche Revision beim BAG

In besonderen Fällen ist sogar noch eine Revision beim Bundesarbeitsgericht möglich, wenn grundsätzliche rechtliche Fragen zu klären sind.

Fazit:

Kündigungsschutzverfahren haben den Zweck, eine ungerechtfertigte krankheitsbedingte Kündigung durch das Arbeitsgericht überprüfen und gegebenenfalls für unwirksam e

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