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Beschwerden von Arbeitnehmern: So läuft das Beschwerdeverfahren ab

Beschwerden von Arbeitnehmern: So läuft das Beschwerdeverfahren ab

Im Arbeitsalltag kann es immer wieder zu Konflikten und Problemen kommen, die aus Sicht der Beschäftigten Anlass zur Beschwerde geben. Doch wie lässt sich eine solche Beschwerde am besten vorbringen? Welche Schritte sollte das Verfahren umfassen? Wir stellen den üblichen Ablauf vor.

Schritt 1: Beschwerde an den Vorgesetzten

In formellen Beschwerdeverfahren sollte sich der Arbeitnehmer zunächst an seinen direkten Vorgesetzten wenden, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Schritt 2: Einschalten des Betriebsrats

Bleibt die Beschwerde ohne Erfolg oder erfordert sie eine kollektive Klärung, kann der Betriebsrat als Interessenvertreter hinzugezogen werden.

Schritt 3: Schriftliche Beschwerde an die Personalabteilung

Führt auch die Einschaltung des Betriebsrats zu keiner Lösung, kann eine schriftliche Beschwerde an die zuständige Personalabteilung bzw. Geschäftsleitung gerichtet werden.

Schritt 4: Anrufung der Einigungsstelle

Kommt keine innerbetriebliche Einigung zustande, kann die Einigungsstelle gemäß § 76 BetrVG angerufen werden, um eine verbindliche Entscheidung herbeizuführen.

Schritt 5: Klage vor dem Arbeitsgericht

Bleibt auch nach Einschaltung der Einigungsstelle der Konflikt bestehen, kann als letztes Mittel eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht und so eine gerichtliche Entscheidung erwirkt werden.

Durch Einhaltung dieses Ablaufs lassen sich Beschwerden effektiv und stufenweise klären. Als Betriebsrat sollten Sie die Belegschaft dabei beraten und unterstützen.

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