Impressionen von Seminaren

Betriebsübergang: Was ist damit rechtlich gemeint?

Betriebsübergang: Was ist damit rechtlich gemeint?

Überträgt ein Arbeitgeber sein Unternehmen oder Teile davon auf einen anderen Inhaber, spricht man juristisch von einem Betriebsübergang. Dieser hat weitreichende Folgen für die Arbeitnehmer. Als Betriebsrat sollten Sie die genaue Definition dieses Begriffs kennen, um Ihre Kollegen kompetent zu ihren Rechten beraten zu können.

Die gesetzliche Definition in §613a BGB

Ein Betriebsübergang liegt nach §613a BGB vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übertragen wird. Dies umfasst z.B. den Verkauf eines ganzen Unternehmens oder die Ausgliederung einzelner Sparten.

Weitere typische Konstellationen:

  • Die Verpachtung oder Vermietung eines Betriebes
  • Die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
  • Die Umwandlung einer KG in eine GmbH

Kein Betriebsübergang liegt hingegen bei einer reinen Aktienmehrheitsübernahme vor.

Praxistipps für Ihre Beratung

  • Informieren Sie die Belegschaft, wenn ein potenzieller Betriebsübergang ansteht.
  • Prüfen Sie kritisch, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Bestehen Sie auf die Beteiligungsrechte des Betriebsrats gemäß § 613a BGB.
  • Stellen Sie sicher, dass die Arbeitnehmerrechte beim Übergang gewahrt bleiben.
  • Im Zweifel kann eine arbeitsgerichtliche Klärung erforderlich sein.

Als Betriebsrat ist es Ihre Aufgabe, die Kollegen über ihre Rechte aufzuklären und beim Übergang zu schützen. Informieren Sie sich daher umfassend über das Thema.

Zum nächsten Thema: Rechtsfolge eines Betriebsübergang