Beratung für Ihr Gremium

Wann immer Sie komplexe Problemstellungen und Herausforderungen in Ihrem Betrieb bearbeiten müssen, stehen wir Ihnen mit einem kompetenten Team aus Beratern, Referenten und Coaches zur Seite. Um dem steigenden Bedarf an Kooperationsberatung in der Betriebspartnerschaft gerecht zu werden, kooperiert ProDidakt u. a. mit der Kanzlei für Arbeitsrecht Hoffmann und Hanke.

Das zeichnet unsere Beratung aus:

Das Wohl des Unternehmens und das Wohl der Arbeitnehmer sind für uns gleichberechtigte Ziele und der Kompass in unserer Beratungsarbeit. Um solch eine gute Kooperation zu erreichen, beraten wir beide Betriebspartnerseiten und setzen uns für interessenorientierte und faire Verhandlungen ein. Es unterstützen Sie spezialisierte Rechtsanwälte und Mediatoren beim Aufbau und Erhalt einer konstruktiven, vertrauensvollen und gewinnbringenden Zusammenarbeit auch in Ihrem Unternehmen.

Beispiele für Beratungsanlässe:

  • Verhandlungen zu Arbeitszeitfragen
  • Umstrukturierung (z. B. Fusionen, Spaltungen, Outsourcing etc.) und Veränderungsprozesse
  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Konflikte zwischen Betriebspartnern
  • Gesundheitsmanagement im Betrieb
  • Umgang mit Mobbing

Ihr Weg zur Beratung:

  1. Sie wenden sich mit Ihrer Fragestellung an uns.
  2. Wir vereinbaren ein erstes telefonisches oder persönliches Klärungsgespräch.
  3. Wir bzw. einer der Kooperationspartner erstellen ein Angebot über die Beratungsleistungen, die vermutlich erforderliche Dauer und die Kosten und vermitteln - mit Ihrem Einverständnis - Ihre Anliegen auch an externe spezialisierte Rechts-/Fachanwälte (in einem gesonderten Mandatsverhältnis) oder Coaching-Profis.
  4. Nach der Bestätigung des Angebots führen wir mit unseren Kooperationspartnern die Beratung durch.

Ihr Recht:

Als Betriebsrat haben auch Sie Anspruch auf externe Beratungsleistungen. Sollte es also um eine Beratung nur für den Betriebsrat gehen, unterstützen Sie unsere Kooperationspartner bei der Durchsetzung der Beratungsleistung nach § 80 Abs. 3 oder § 111 BetrVG. Wenn erforderlich, vermitteln wir Ihnen externe spezialisierte Rechts-/Fachanwälte in einem gesonderten Mandatsverhältnis.

Zu Ihrem Vorteil:

Neben der klassischen Rechtsberatung stehen wir Ihnen auch mit Strategie- und Konfliktberatung zur Verfügung.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage!