Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - Leiharbeit und Werksvertrag

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - Leiharbeit und Werksvertrag

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - Leiharbeit und Werksvertrag

Beschreibung

Das Thema Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Leiharbeit und Werksverträgen. Betriebsräte sollten sich darüber informieren, wie Unternehmen flexible Instrumente zur Deckung des Personalbedarfs schaffen können, während sie gleichzeitig sicherstellen, dass Arbeitnehmerrechte gewahrt werden. Hierbei ist es wichtig, dass Betriebsräte die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die Arbeitnehmerüberlassung und Werksverträge überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Insgesamt sollten Betriebsräte bei der Arbeitnehmerüberlassung und dem Einsatz von Werksverträgen eine aktive Rolle einnehmen, um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen.

Fakten zum Seminar

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter

Beginn: Tag 1       13:30 Uhr
Ende: Tag 4 ca. 13:00 Uhr

Vorkenntnisse:
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.

Seminarkosten

1. Teilnehmer: 1.340,00 €*
2. Teilnehmer: 1.290,00 €*
ab dem 3. Teilnehmer: 1.240,00 €*

Immer wieder ist es am Arbeitsmarkt notwendig, flexible Instrumente zur Deckung des Personalbedarfs zu schaffen. Als Betriebsrat können Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen, um Unternehmen bei der kurzfristigen und rechtskräftigen Gestaltung des Personaleinsatzes durch externe Mitarbeiter zu unterstützen. Dieses Seminar bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, wie Sie dies umsetzen können.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird im Rahmen des Seminars ausführlich behandelt, um Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu geben. Sie erfahren, wie Sie als Betriebsrat die Einhaltung der Vorschriften im Hinblick auf Leiharbeit und Werksverträge überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen können, um Missbrauch zu verhindern. Insgesamt erhalten Sie wertvolle Informationen und Tipps, um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und eine faire und rechtskonforme Personalplanung zu gewährleisten.

„Das neue AÜG"

  • Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung zum Werkvertrag und andere Beschäftigungsformen
  • Leiharbeitsvertrag und der Überlassungsvertrag
  • Rechtsfolgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung
  • Sanktionen durch Bußgeldzahlungen bei Verstößen

Was ist neu?

  • Leiharbeit Einzelner künftig begrenzt
  • Die Höchstüberlassungsdauer
  • Unterbrechungszeiten und Obergrenzen
  • Einsatz auf Dauerarbeitsplätzen?
  • Equal Pay, Gleichstellung und Schwellenwerte nach dem BetrVG

AÜG und BetrVG

  • Verlängerung der Überlassungsdauer durch Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag
  • Unterrichtungspflichten nach § 80 Abs. 2 BetrVG
  • Möglichkeiten der Zustimmungsverweigerung nach § 99 BetrVG
  • Fremdpersonal und § 92 BetrVG
  • Schnittstellen zwischen BR des Entleihers und Leiharbeitnehmer
  • Wie können Stammarbeitsplätze durch den Betriebsrat gesichert werden“.
  • Die Neuerungen zum ÄUG, die zur Einhaltung der Vorschriften notwendig sind, effektiv zu überwachen, stellt für Sie kein Problem mehr dar.
  • Du bist in der Lage, taktische Varianten der neuen Vorschriften sicher anzuwenden und kennst das BetrVG zur Sicherung der Stammbelegschaft.

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

  • für Betriebsratsmitglieder, häufig eingesetzte Ersatzmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses – gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Details

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