Arbeitsrecht - Teil 5

Arbeitsrecht - Teil 5

Arbeitsrecht - Teil 5

Beschreibung

Krankheit – Prävention, Leistungen und Kündigung

Fakten zum Seminar

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter 

Beginn: Tag 1       13:30 Uhr
Ende: Tag 4 ca. 13:00 Uhr

Vorkenntnisse: 
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.

Seminarkosten

1. Teilnehmer: 1.590,00 €*
2. Teilnehmer: 1.540,00 €*
3. Teilnehmer: 1.490,00 €*
4. Teilnehmer: 1.440,00 €*
ab dem 5. Teilnehmer: 1.390,00 €*

Hotelkosten

Einzelzimmer pro Nacht 112,06 €
Vollpension pro Tag 108,38 €
Halbpension pro Tag 101,68 €

Immer öfter erkranken Arbeitnehmer und leiden insbesondere an Langzeit- oder Dauererkrankungen. Besonders häufig trifft es Schwerbehinderte. Besonders wichtig für den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung ist hier zum einen der Blick auf die Prävention und zum anderen auf die Hilfe für die Erkrankten. Zur Sorge um die Gesundheit tritt auch noch die Angst um den Arbeitsplatz und die finanzielle Absicherung. Hier erfährst Du, wie Du Deinen Kollegen am besten zur Seite stehst. Von der Entgeltfortzahlung bis zu den Leistungen der Sozialversicherungsträger: Lass Dir zeigen, welche Unterstützung es für Langzeiterkrankte gibt. Lerne wichtige Maßnahmen kennen, um Arbeitsplätze zu erhalten.

Pflichten des Arbeitgebers im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe
  • Gefährdungsbeurteilungen unter Beteiligung des BR
  • Gesetzliche Pflicht zur Unterweisung der Arbeitnehmer
  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Kontrollen der Einhaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb

Grundzüge des BEM

  • Ziele und Nutzen des BEM
  • Berechnung des Sechs-Wochen-Zeitraums
  • Wann muss ein BEM wiederholt werden?
  • BEM und Datenschutz
  • Beteiligte des BEM
  • Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Ablauf des BEM

BEM und die Auswirkungen auf den Kündigungsschutzprozess

  • Ist das BEM eine Wirksamkeitsvoraussetzung?
  • Folgen eines nicht ordnungsgemäßen BEM
  • Muss das BEM wiederholt werden?
  • Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens bei Kündigungen wegen Krankheit

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Ab wann, wie lange und in welcher Höhe besteht ein Anspruch? Wird bei der Höhe auch Sondervergütung berücksichtigt?
  • Wichtige Sonderfäll: Mehrere Krankheiten in Folge; Fortsetzungserkrankung (mit Unterbrechung)
  • Was ändert sich bei der Entgeltfortzahlung während Kurzarbeit?
  • Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber: Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ja – ärztliche Diagnose nein
  • Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber: Dritthaftung

Leistungen durch die Sozialversicherungsträger: Gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung

  • Das Krankengeld: Beginn, Höhe und Leistungsdauer
  • Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsunfähiger in den Betrieb
  • Leistungen der Rentenversicherung samt Erwerbsminderungsrente
  • Vorsicht! Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Rentenantrag
  • Übergangslösung: Arbeitslosengeld trotz bestehendem Arbeitsverhältnis wegen geminderter Leistungsfähigkeit
  • Hilfen bei Berufskrankheit, Arbeits- und Wegeunfall

 

Personenbedingte Kündigung

  • Anforderungen an eine wirksame Kündigung wegen Krankheit
  • Ultima ratio Prinzip: negative Prognose
  • BAG-Rechtsprechung
  • Besonderer Schutz Schwerbehinderter im Kündigungsfall
  • Beteiligung der SBV: Unterrichtung, Anhörung, Stellungnahme
  • Mögliche rechtliche Schritte gegen die Kündigung
  • Widerspruchsgründe des Betriebsrats

Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte

  • Antragsverfahren beim Inklusionsamt
  • Feststellung des Grads der Behinderung (GdB)
  • Zustimmung des Inklusionsamts, Prüfungsmaßstab
  • Du kennst die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sowie des BEM-Verfahrens und kannst erkrankten Kollegen mit Rat und Tat zur Seite stehen und mithelfen, Arbeitsplätze zu sichern.
  • Nach dem Seminar kennst Du die finanziellen Hilfen der Sozialversicherungsträger, die Betroffenen während der Erkrankung zustehen.
  • Bei einer drohenden krankheitsbedingten Kündigung weißt Du genau, was zu tun ist.

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

  • für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
  • für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Details

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Termin: 02.05.2023 - 05.05.2023

Seminarnummer: 23-18A-AR5

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