Auffrischung Arbeitsrecht - Teil 1

Auffrischung Arbeitsrecht - Teil 1
Beschreibung
Nicht selten kommt es vor, dass sich Kolleginnen oder Kollegen mit arbeitsrechtlichen Fragen an den Betriebsrat wenden um Hilfe zu bekommen.
Kompaktseminar: Arbeitsrechtliches Know-how erneuern!
Fakten zum Seminar
Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter
Beginn: | Tag 1 | 13:30 Uhr |
Ende: | Tag 4 | ca. 13:00 Uhr |
Vorkenntnisse:
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Seminarkosten
1. Teilnehmer: | 1.440,00 €* |
2. Teilnehmer: | 1.390,00 €* |
ab dem 3. Teilnehmer: | 1.340,00 €* |
Kompaktseminar: Arbeitsrechtliches Know-how erneuern!
Nicht selten kommt es vor, dass sich Kolleginnen oder Kollegen mit arbeitsrechtlichen Fragen an den Betriebsrat wenden um Hilfe zu bekommen. Schnell entsteht bei Betriebsräten aber eine Unsicherheit bezüglich der Arbeitsrechtlichen Begleitung Ihrer Kolleginnen und Kollegen, da Sie seit längerer Zeit kein Grundlagenseminar mehr besucht haben oder Ihre Tätigkeit als Betriebsrat unterbrechen mussten. Für eine aktive und rechtssichere Arbeit im Betriebsrat, ist es enorm wichtig ein aktuelles und arbeitsrechtliches Know-how zu besitzen.
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
- Urlaub und Krankheit – was muss beachtet werden?
- Arbeits- und Vergütungspflicht
- Störungen im Arbeitsverhältnis – wir sollte man reagieren?
- Vertragliche Nebenpflichten
- Beschäftigung und Umfang des Weisungsrechtes des Arbeitgebers
Grundlagen des Arbeitsvertrags
- Besonderer Arbeitsverhältnisse – z.B.: Leiharbeit, Teilzeit, Befristung usw.
- Fragerechte und Bewerbungsverfahren des Arbeitgebers
- Arbeitsvertragsrecht und AGB-Kontrolle des Arbeitsvertrags
- Diskriminierungsschutz im Bewerbungsprozess und im laufenden Arbeitsverhältnis
Abmahnung und Kündigung
- Kündigungsrecht
- Abmahnung – wofür, wie oft und mit welchen Folgen?
- Rechtsschutz gegen Kündigungen
- Sozialrechtliche Folgen einer Kündigung
- Du bist mit den wesentlichen arbeitsrechtlichen Grundlagen vertraut.
- Du kannst mit Anfragen Deiner Kolleginnen und Kollegen handlungssicher und vor allem rechtssicher umgehen
Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich
- für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
- für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,
- für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) - gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG,
die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.