Auffrischung Arbeitsrecht - Teil 3
Auffrischung Arbeitsrecht - Teil 3
Beschreibung
In diesem Seminar werden wesentliche Rechtsbereiche behandelt, die für die Praxis eines Betriebsrats relevant sind. Du erhältst einen vertieften Einblick in Themen, die für deine Tätigkeit unerlässlich sind. Ein Schwerpunkt ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, da hier oft Unsicherheiten bestehen. Zudem informierst du dich umfassend über Arbeitnehmerhaftung. Durch die Rechtsprechung des EuGH ist ein komplexes Feld des Arbeitsrechts entstanden, das ebenfalls behandelt wird. Außerdem lernst du Abläufe vor Gericht kennen, die für dich als Betriebsrat wichtig sind. Im Rahmen eines Besuches beim Arbeitsgericht sammelst du praktische Erfahrungen. Dieses Seminar vermittelt dir das erforderliche Wissen in zentralen Rechtsfragen und Einblicke in die Tätigkeit als Betriebsrat.
Fakten zum Seminar
Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter
Beginn: | Tag 1 | 13:30 Uhr |
Ende: | Tag 4 | ca. 13:00 Uhr |
Vorkenntnisse:
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Seminarkosten
1. Teilnehmer: | 1.590,00 €* |
2. Teilnehmer: | 1.540,00 €* |
3. Teilnehmer: | 1.490,00 €* |
4. Teilnehmer: | 1.440,00 €* |
ab dem 5. Teilnehmer: | 1.390,00 €* |
Die Tätigkeit als Betriebsrat erfordert fundierte Kenntnisse in zentralen Rechtsbereichen. Aus diesem Grund behandelt dieses Seminar ausgewählte Themen, die in der betrieblichen Praxis eine große Rolle spielen. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Bereichen ist für jeden Betriebsrat unerlässlich. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, da hier oft Unsicherheiten bestehen. Weitere wichtige Inhalte sind die Arbeitnehmerhaftung sowie die komplexe Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Darüber hinaus lernt der Betriebsrat Abläufe vor Gericht kennen - ein unverzichtbares Wissen. Im Rahmen eines Besuches beim Arbeitsgericht werden praktische Erfahrungen gesammelt. Dieses Seminar vermittelt das nötige Fachwissen und Einblicke, um die Aufgaben eines Betriebsrats kompetent ausüben zu können.
Weisungen des Arbeitgebers – sog. Direktionsrecht
• Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts kennen
• Wirksamkeit von Versetzungsklauseln und Folgen für die Sozialauswahl
• Muss ich rechtswidrige Weisungen befolgen?
• Zusammenspiel zwischen Direktionsrechtund BetrVG verstehen
Arbeitnehmerhaftung – Haftet der Arbeitnehmer überhaupt gegenüber dem Arbeitgeber?
• Haftung gegenüber Arbeitgeber, Kollegen und Betriebsfremden
• Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
• Fahrlässigkeit oder Vorsatz – auf das Vertreten müssen kommt es an!
• Umfang der Schadensersatzpflicht / Schadensberechnung, Ermittlung der Haftungsquote
• Besonderheiten bei der Beweislast
Recht auf Urlaub: Praktische Grundlagen der Urlaubsgewährung
• Urlaubsanspruch und Berechnung: Wie viel Urlaub steht einem Arbeitnehmer zu?
• Mitnehmen ins neue Jahr: Ist der Urlaub übertragbar?
• Ablehnung oder Widerruf des Urlaubs
• Pflichten des Arbeitgebers bei Urlaubsansprüchen
• Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
Rechtsprechung von EuGH und BAG: Wann ist der Urlaub weg?
• Grundlagen: Anspruch auf Urlaubsabgeltung
• Urlaub und lang andauernde Krankheit
• Ausschlussfristen im Tarif- und Arbeitsvertrag
• Terminsache: Verjährung von Urlaubsansprüchen
Arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren: Kollegen kompetent beraten
• Aufbau der Arbeitsgerichte, Instanzenzug
• Kostenregel des § 12a ArbGG, Prozesskostenhilfe
• Klage-, und Rechtsmittelfristen
• Nutzung der Rechtsantragsstelle
• Verfahrensabläufe und Prozessstrategie
- Du kennst die rechtlichen Grenzen des Direktionsrechts
- Nach dem Seminar weißt Du, wann und in welchem Umfang Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden können.
- Alle rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Rechtsprechungen zum Gesamtthema Urlaub sind Dir vertraut.
- Dir ist es möglich, Deine Kolleginnen und Kollegen kompetent bei arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zu beraten.
Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich
• für Betriebsratsmitglieder, häufig eingesetzte Ersatzmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses – gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
• für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung – gem. § 179 Abs. 4 SGB IX,
• für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) – gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG, die das hier vermittelte Wissen
für die Erfüllung Ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.