Beteiligungsrecht der Betrieblichen Interessensvertreter

Beteiligungsrecht der Betrieblichen Interessensvertreter

Beschreibung

"Beteiligungsrecht der Betrieblichen Interessensvertreter", der Klassiker der Mitbestimmung. Nach der erfolgreichen Basis folgt nun der Aufbau auf das Fundament Ihres Betriebsratswissens. Hier lernen Sie das rechtliche Handwerkszeug der täglichen Betriebsratsarbeit und der betrieblichen Mitbestimmung. Wir verschaffen dem Verständnis von "erzwingbarer Mitbestimmung" die Kontur.

 

 

Fakten zum Seminar

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter

Beginn: Tag 1       13:30 Uhr
Ende: Tag 4 ca. 13:00 Uhr

Vorkenntnisse:
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.

Seminarkosten

1. Teilnehmer: 1.440,00 €*
2. Teilnehmer: 1.390,00 €*
 3. Teilnehmer: 1.340,00 €*

Beteiligungsrechte

Der Betriebsrat benötigt neben dem rechtlichen Grundlagenwissen auch die Kompetenz, sich Sachverhalte zu erschließen und die Rechtslage richtig einzuschätzen. In vielen Bereichen des betrieblichen Alltags sieht das Gesetz Mitbestimmungsrechte vor, die häufig nicht erkannt oder nicht umfassend genutzt werden. Nur wenn der Betriebsrat seine Rechte genau kennt und sie aktiv wahrnimmt, kann er die Interessen der Arbeitnehmer kompetent vertreten.

In diesem Seminar trainieren Sie an zahlreichen Fallbeispielen, wie Sie die Beteiligungsrechte, insbesondere im komplexen Bereich der sozialen Angelegenheiten, sachgerecht anwenden und nachhaltig geltend machen. Sie erhalten außerdem vertiefte Kenntnisse in der Aufgabenverteilung und Organisation des Betriebsrats. Um Ihre Interessen auch in Verhandlungssituationen besser durchsetzen zu können, vermittelt Ihnen das Seminar zusätzlich die kommunikative Kompetenz für eine erfolgreiche Verhandlungsführung.

Die verschiedenen Arten der Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Informationsrechte und allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
  • Initiativ- und Vorschlagsrechte
  • Unterrichtungs- und Beratungsrechte
  • Anhörungsrechte
  • Zustimmungs- bzw. Zustimmungsverweigerungsrechte
  • Mitbestimmungsrechte

Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten § 87 BetrVG

  • Voraussetzungen und Schranken
  • Begriff "soziale Angelegenheiten"
  • Mitbestimmung bei eilbedürftigen Maßnahmen
  • Initiativrecht des Betriebsrats
  • Form der Ausübung, Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
  • Folgen der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts
  • Fragen der betrieblichen Ordnung
  • Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Arbeitsentgelten
  • Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplan und Urlaubsfestsetzung
  • Technische Überwachung
  • Gesundheits- und Unfallschutz
  • Sozialeinrichtungen
  • Betriebliches Vorschlagswesen

Mitbestimmungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten

  • Personalplanung und Beschäftigungssicherung
  • Stellenausschreibung
  • Personalfragebogen
  • Beurteilungsgrundsätze
  • Auswahlrichtlinien
  • Berufsausbildung

Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen gemäß § 99 BetrVG

  • Voraussetzungen
  • Einstellung des Arbeitnehmers
  • Übernahme von Leiharbeitnehmern
  • Eingruppierung des Arbeitnehmers
  • Umgruppierung des Arbeitnehmers
  • Versetzung des Arbeitnehmers
  • Unterrichtung des Betriebsrats
  • Rechtsfolgen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Beteiligung
  • Gründe für die Verweigerung der Zustimmung
  • Vorläufige personelle Maßnahmen
  • Zwangsgeld

Mitbestimmung bei Kündigungen gemäß § 102 BetrVG

  • Anwendungsbereich des § 102 BetrVG
  • Anhörungsverfahren
  • Äußerungen und Bedenken
  • Ordnungsgemäßer Widerspruch des Betriebsrats
  • Rechtsfolgen eines Widerspruchs des Betriebsrats
  • Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers
  • Folgen der unterbliebenen oder fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats
  • Folgen bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

Mitbestimmung bei Kündigungen und Versetzungen gemäß § 103 BetrVG

  • Anwendungsbereich des § 103 BetrVG
  • Voraussetzungen bei Kündigungen
  • Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
  • Folgen der Zustimmungsverweigerung
  • Voraussetzungen bei Versetzungen
  • Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
  • Folgen der Zustimmungsverweigerung
  • Ausnahme: Einverständnis des Arbeitnehmers

Durchsetzung der Beteiligungsrechte

  • Beschlussverfahren
  • Einigungsstelle
  • Das Verfahren nach § 23 BetrVG
  • Vertiefte Kenntnisse über Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG
  • Vertiefte Kenntnisse über Beteiligungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
  • Mitwirkung bei Einstellung und Versetzung
  • Sicherer Umgang mit Kündigungen
  • Einübung der Beteiligungsrechte anhand von Musterformulierungen

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

  • für Betriebsratsmitglieder, häufig eingesetzte Ersatzmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
  • für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung- gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,
  • für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) - gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Details

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Anstehende Termine

Titel  Datum  Ort 
Beteiligungsrecht der Betrieblichen Interessensvertreter 02.05.2023 -
05.05.2023
Hannover Infos
Beteiligungsrecht der Betrieblichen Interessensvertreter 27.06.2023 -
30.06.2023
Weißenhäuser Strand Infos
Beteiligungsrecht der Betrieblichen Interessensvertreter 14.11.2023 -
17.11.2023
Hamburg Infos

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