Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beschreibung

Als gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren soll das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erkrankten Arbeitnehmern bei der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung ihrer Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit unterstützen. Trotzdem werfen viele Aspekte des BEM immer noch viele Fragen auf. Als Betriebsrat ist es wichtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und ein solides Know-how im Bereich des betrieblichen Eingliederungsmanagements aufzubauen.

Wir bieten Ihnen das nötige Wissen, um als Betriebsrat die Anforderungen an das BEM zu verstehen und effektiv umzusetzen. Wir klären alle Fragen rund um das Verfahren und zeigen auf, wie Sie erkrankte Arbeitnehmer bestmöglich unterstützen können. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass das BEM im Betrieb erfolgreich angewendet wird und die Arbeitnehmer bei ihrer Genesung bestmöglich unterstützt werden.

Liebe Betriebsrätinnen und Betriebsräte,

liebe Arbeitnehmervertreter,

als ehrenamtliche Arbeitnehmervertreter habt Ihr das Recht, die für Eure BR-Tätigkeit notwendige Fachliteratur auf Kosten des Arbeitgebers zu beantragen. Wir empfehlen Euch im Nachgang zu unseren Seminaren die entsprechenden Literaturempfehlungen bei Eurem Arbeitgeber anzufordern.

Zu diesem Zweck haben wir für Euch vorgefertigte Muster erstellt, die Ihr dafür nutzen könnt. In den Mustern müssen lediglich entsprechende personalisierte Firmendaten ergänzt werden.
 

Musterschreiben Betriebliches Eingliederungsmanagement

Fakten zum Seminar

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter

Beginn: Tag 1       13:30 Uhr
Ende: Tag 4 ca. 13:00 Uhr

Vorkenntnisse:
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.

Seminarkosten

1. Teilnehmer: 1.490,00 €*
2. Teilnehmer: 1.440,00 €*
ab dem 3. Teilnehmer: 1.390,00 €*

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich vorgeschrieben und soll erkrankten Arbeitnehmern bei der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung ihrer Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit unterstützen. Trotzdem sind viele Aspekte des BEM noch unklar.

Als Betriebsrat ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen des BEM zu verstehen und praktische Ausgestaltungsmöglichkeiten zu finden, die individuell auf den Betroffenen und seine Rolle im Betrieb abgestimmt sind. Wir möchten Ihnen dabei helfen und bieten ein Seminar an, das sich auf die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung des BEM konzentriert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Seminars ist die Gesprächsführung im BEM. Da die Einwilligung des Erkrankten entscheidend für den Erfolg des BEM ist, werden in praktischen Übungen wirksame Methoden vermittelt, um im Erstgespräch Ängste abzubauen und einen umfassenden Informationsstand aufzubauen. Zusammen können wir dazu beitragen, dass das BEM im Betrieb erfolgreich angewendet wird und erkrankte Arbeitnehmer bestmöglich unterstützt werden.

 

Rechtliche und Begriffliche Grundlagen

  • Was ist BEM? Definition und Zielsetzungen
  • Beschäftigung und Arbeitsunfähigkeit - Klärung der Begrifflichkeiten
  • Zustimmung des Arbeitnehmers zum BEM
  • Beteiligte Stellen innerhalb und außerhalb des Unterlnehmens
  • Die Auswirkungen einer Nichteinführung auf den Kündigungsschutz

Beteiligungsrechte des Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung

  • Klärungs-, Unterrichtungs- und Überwa- chungsrechte nach § 84 Abs. 2 SGB IX
  • Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG

Vorbereitende Maßnahmen

  • Beschafung erforderlicher Informationen
  • Festlegung von Prozess- bzw. Verfahrensabläufen
  • Präventionsmaßnahmen auf betrieblicher Ebene

Durchführungsmaßnahmen

  • Innerbetriebliche Maßnahmen
  • Außerbetriebliche Maßnahmen
    o der Rehabilitationsträger,
    o des Integrationsamtes,
    o der Integrationsfachdienste
  • Hinzuziehung von gemeinsamen Servicestellen

BEM erfordert eine offene und Konstruktive Gesprächsführung

  • Das Erstgespräch mit dem Betroffenen führen
  • Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas
  • Das Erstgespräch strukturieren
  • Eigenschaften und Grenzen verantwortungsvoller Beratung
  • Du kennst sämtliche Beteiligungsrechte beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Du kannst auch die potentiellen Konsequenzen aufzeigen, die eine Nichteinführung des BEM zur Folge hätte
  • Du bist umfassend über die Ernennung, die Funktion und die Aufgaben des BEM-Beauftragten informiert
  • Du bist fit in Sachen Gesprächführung und kannst betroffene Kollegen einfühlsam und kompetent beraten

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

  • für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
  • für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Details

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Anstehende Termine

Titel  Datum  Ort 
Betriebliches Eingliederungsmanagement 11.06.2024 -
14.06.2024
Karlsruhe Infos
Betriebliches Eingliederungsmanagement 05.11.2024 -
08.11.2024
Hamburg Infos

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