Öffentlichkeitsarbeit für den BR
Öffentlichkeitsarbeit für den BR
Beschreibung
Als Betriebsrat steht man immer wieder vor der Herausforderung, einerseits alle relevanten Informationen über den Betrieb zu beschaffen und andererseits die eigenen Anliegen und Ziele überzeugend zu vertreten.
Deshalb ist ein kompaktes Rechtswissen zu den Themen Information und Kommunikation für Betriebsräte sehr wichtig. In dem Seminar werden die Informationsrechte gegenüber dem Arbeitgeber und der Zugang zu betriebswirtschaftlichen Daten über den Wirtschaftsausschuss erläutert.
Weiterer Schwerpunkt ist die erfolgreiche Kommunikation innerhalb und außerhalb des Betriebs. Dazu gehören eine zielgruppengerechte Öffentlichkeits- und Medienarbeit sowie Kenntnisse in Rhetorik und Verhandlungspsychologie.
Mit diesem praxisnahen Rechtswissen können Betriebsräte die täglichen Herausforderungen bei Informationsbeschaffung und Kommunikation noch besser bewältigen. Sie wissen, wie sie an für ihre Arbeit wichtige Daten kommen und ihre Anliegen wirkungsvoll vertreten.
Das Seminar vermittelt kompakt die rechtlichen Grundlagen und praktischen Fähigkeiten für eine effektive Interessenvertretung der Belegschaft.
Seminarkosten
1. Teilnehmer: | 1.540,00 €* |
2. Teilnehmer: | 1.490,00 €* |
ab dem 3. Teilnehmer: | 1.440,00 €* |
Als Betriebsrat stehst du vor der Herausforderung, alle relevanten Informationen zu beschaffen und deine Anliegen überzeugend zu kommunizieren. Deshalb dreht sich in diesem Seminar alles um Information und Kommunikation.
Du lernst:
- Was du über die Informationspflichten des Arbeitgebers wissen musst
- Wie du über den Wirtschaftsausschuss Zugang zu betriebswirtschaftlichen Daten bekommst
- Wie du innerhalb und außerhalb des Betriebs erfolgreich kommunizierst
- Wie du Öffentlichkeits- und Medienarbeit zielgruppengerecht gestaltest
- Wie du durch Rhetorik und Verhandlungspsychologie überzeugst
Mit diesem kompakten Rechtswissen kannst du die Herausforderungen als Betriebsrat noch besser meistern. Du weißt, wie du an wichtige Informationen kommst und deine Anliegen wirkungsvoll vertrittst.
Die Informationspolitik des Betriebsrats - Formulierung wirksamer Grundsätze
- Veröffentlichungen des Betriebsrats: Was, wann, wo und wie?
- Die Internetseite/Intranetseite des Betriebsrats
- Die Betriebsversammlung
Austausch, Zusammenarbeit und Unterstützung mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat (GBR)
- Konzernbetriebsrat (KBR)
- Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
- Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Die Rede auf der Betriebsversammlung
- Grundlegendes: Stimmen- und Atemtraining
- Übungen zum Abbau von Lampenfieber
- Das Redekonzept erstellen und Umsetzen
- Reden mit Stichwortkonzept
- Aufbau eines Rechenschaftsberichts und Überzeugungsrede
Informationen für den Betriebsrat - Quellen und Rechte
- Informationspflichten des Arbeitgebers
- Fristen und Formen
- Zugang von Mitteilungen
- Informationsbeschaffung des Betriebsrats durch den Wirtschaftsausschuss
Verhandlung mit dem Arbeitgeber
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber - Strukturierte Vorbereitung ist Pflicht
- Verhandlungstechniken und Tricks - Umgang mit unfairen Techniken
- Einübung von Verhandlungssituationen
- Richtige Frage - klare Antwort!
Regelung von Streitigkeiten
- Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Die Einigungsstelle
- Du weist, welche betriebsrelevanten Informationen Dir zustehen und wie Du diese beschaffst.
- Du beherrscht verschiedene Redekonzepte und Verhandlungsstrategien.
- Du lässt dich nicht durch unfaire Tricks der Gegenseite aus dem Konzept bringen.
- Du kannst durch zielführende Kommunikation mit deinen kollegen deren Probleme und Bedürfnisse schnell und zuverlässig in Erfahrung bringen.
- Du transportierst durch zielgruppengenaue Informationsstrategien die Anliegen deines Betriebsrates effektiv an alle Adressaten innerhalb und außerhalb des Unternehmens.
Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich,
• für Betriebsratsvorsitzende und StellvertreterInnen der Betriebsräte, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung Ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen; gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
• für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder – gem. § 37 Abs. 6 BetrVG