Tarifführerschein
Tarifführerschein
Beschreibung
In Deinem Betrieb wird ein Tarifvertrag eingeführt und Du weißt gar nicht genau, was das für Dich als Betriebsrat bedeutet? Oder bei Dir gibt es bereits einen Tarifvertrag, aber das Thema Eingruppierung bereitet Dir immer noch Bauchschmerzen?
Fakten zum Seminar
Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter
Beginn: | Tag 1 | 13:30 Uhr |
Ende: | Tag 4 | ca. 13:00 Uhr |
Vorkenntnisse:
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Seminarkosten
1. Teilnehmer: | 1.490,00 €* |
2. Teilnehmer: | 1.440,00 €* |
ab dem 3. Teilnehmer: | 1.390,00 €* |
In Deinem Betrieb wird ein Tarifvertrag eingeführt und Du weißt gar nicht genau, was das für Dich als Betriebsrat bedeutet? Oder bei Dir gibt es bereits einen Tarifvertrag, aber das Thema Eingruppierung bereitet Dir immer noch Bauchschmerzen? In beiden Fällen helfen wir Dir gerne. Egal ob für Tarifneulinge oder bereits tariferprobte Betriebsräte, in diesem Seminar vermitteln wir das nötige Wissen, um sicher mit Tarifverträgen umzugehen. Ein Augenmerk legen wir dabei insbesondere auf das schwierige Thema der Ein- oder Umgruppierung, da dies nach unserer Erfahrung viele Fallstricke birgt.
Allgemeines Tarifrecht
- Grundlagen Tarifvertragsrecht
- Rechtsquelle Tarifvertrag
- Tarifgebundenheit
- Kollektives Arbeitsrecht
Eingruppierung
- Systematik
- Praktische Anwendung
- Betriebliche Ersteingruppierung
- Clearingstelle
Eingruppierung Fallübungen
Mitbestimmung des BR in personellen Angelegenheiten
- personelle Einzelmaßnahmen Eingruppierung, Umgruppierung
Fälle aus der Praxis Eingruppierung
- Du erlernst den Umgang mit Tarifverträgen.
- Du lernst alles rund um das Thema Eingruppierung/ Umgruppierung.
- Das gelernte Wissen wird durch gezielte Übungen gefestigt.
- Nach unserem Seminarbesuch wirst Du in der Lage sein, Ein- und Umgruppierungen in Ihrem Betrieb sicher und korrekt vorzunehmen. Du wirst kompetenter Ansprechpartner für Ihre Kollegen und weißt, wie Du dich gegenüber dem Arbeitgeber verhalten kannst.
- für Betriebsratsmitglieder, häufig eingesetzte Ersatzmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
- die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.