Von der Arbeitnehmerhaftung bis zum Weisungsrecht

Von der Arbeitnehmerhaftung bis zum Weisungsrecht

Beschreibung

In diesem Seminar geht es um ausgewählte Bereiche, die in der Praxis eine große Rolle spielen und daher eine nähere und vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Themen für jeden Betriebsrat zwingend erforderlich machen. Gerade beim Thema Weisungsrecht des Arbeitsgebers bestehen häufig große Rechtsunsicherheiten. Hier erfährst Du außerdem alles Wissenswerte über die Arbeitnehmerhaftung. Der Europäische Gerichtshof hat außerdem durch seine Entscheidungen zu einem komplexen Bereich des praktischen Arbeitsrechts gemacht. Außerdem ist es für den Betriebsrat unabdingbar, das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren zu kennen. Die praktischen Erfahrungen werden im Rahmen eines Besuchs des Arbeitsgerichts gesammelt

Fakten zum Seminar

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter 

Beginn: Tag 1       13:30 Uhr
Ende: Tag 4 ca. 13:00 Uhr

Vorkenntnisse: 
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.

Seminarkosten

1. Teilnehmer: 1.440,00 €*
2. Teilnehmer: 1.390,00 €*
3. Teilnehmer: 1.340,00 €*
4. Teilnehmer: 1.290,00 €*
ab dem 5. Teilnehmer: 1.240,00 €*

In diesem Seminar geht es um ausgewählte Bereiche, die in der Praxis eine große Rolle spielen und daher eine nähere und vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Themen für jeden Betriebsrat zwingend erforderlich machen. Gerade beim Thema Weisungsrecht des Arbeitsgebers bestehen häufig große Rechtsunsicherheiten. Hier erfährst Du außerdem alles Wissenswerte über die Arbeitnehmerhaftung. Der Europäische Gerichtshof hat außerdem durch seine Entscheidungen zu einem komplexen Bereich des praktischen Arbeitsrechts gemacht. Außerdem ist es für den Betriebsrat unabdingbar, das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren zu kennen. Die praktischen Erfahrungen werden im Rahmen eines Besuchs des Arbeitsgerichts gesammelt

Weisungen des Arbeitgebers – sog. Direktionsrecht 

  • Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts kennen 

  • Wirksamkeit von Versetzungsklauseln und Folgen für die Sozialauswahl 

  • Muss ich rechtswidrige Weisungen befolgen? 

  • Zusammenspiel zwischen Direktionsrecht und BetrVG verstehen 

 

Arbeitnehmerhaftung Haftet der Arbeitnehmer überhaupt gegenüber dem Arbeitgeber? 

  • Haftung gegenüber Arbeitgeber, Kollegen und Betriebsfremden 

  • Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs 

  • Fahrlässigkeit oder Vorsatz – auf das Vertreten müssen kommt es an! 

  • Umfang der Schadensersatzpflicht/Schadensberechnung, Ermittlung der Haftungsquote 

  • Besonderheiten bei der Beweislast 

 

Recht auf Urlaub: Praktische Grundlagen der Urlaubsgewährung 

  • Urlaubsanspruch und Berechnung: Wie viel Urlaub steht einem Arbeitnehmer zu? 

  • Mitnehmen ins neue Jahr: Ist der Urlaub übertragbar? 

  • Ablehnung oder Widerruf des Urlaubs 

  • Pflichten des Arbeitgebers bei Urlaubsansprüchen 

  • Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld 

 

Rechtsprechung von EuGH und BAG: Wann ist der Urlaub weg? 

  •  Grundlagen: Anspruch auf Urlaubsabgeltung 

  •  Urlaub und lang andauernde Krankheit 

  •  Ausschlussfristen im Tarif- und Arbeitsvertrag 

  •  Terminsache: Verjährung von Urlaubsansprüchen 

 

Arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren: Kollegen kompetent beraten 

  • Aufbau der Arbeitsgerichte, Instanzenzug 

  • Kostenregel des § 12a ArbGG, Prozesskostenhilfe 

  • Klage-, und Rechtsmittelfristen 

  • Nutzung der Rechtsantragsstelle 

  • Verfahrensabläufe und Prozessstrategie 

  • Gerichtsbesuch
  • Du kennst die rechtlichen Grenzen des Direktionsrechts 

  • Nach dem Seminar weißt Du, wann und in welchem Umfang Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden können. 

  • Alle rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Rechtsprechungen zum Gesamtthema Urlaub sind Dir vertraut.  

  • Dir ist es möglich, Deine Kolleginnen und Kollegen kompetent bei arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zu beraten. 

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

  • für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
  • für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Details

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