Schulungsanspruch und Erforderlichkeit von Seminaren


...als Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX sieht in § 179 Abs. 4 S. 1, 3 vor, dass Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit werden, soweit die Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der SBV erforderlich sind. Sämtliche Kosten (Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) sind vom Arbeitgeber zu tragen (§ 179 Abs. 8 S. 1 SGB IX).

Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren?

Rufen Sie uns kostenlos an:
0234 68 757 360

Wir freuen uns auf Sie!

Wann sind Seminare für Vertrauenspersonen "erforderlich"?

Die Erforderlichkeit jedes Seminarbesuchs muss im Einzelfall geprüft werden:
1. Stets erforderlich ist aber der Besuch von Grundlagenseminaren zum Schwerbehindertenrecht und zum Recht der Schwerbehindertenvertretung, soweit die Vertrauensperson nicht bereits über solche Grundkenntnisse verfügt.
2. Darüber hinaus kann sich die Erforderlichkeit aus aktuellem Anlass ergeben, wenn spezielle Kenntnisse sofort oder demnächst benötigt werden, damit die Vertrauensperson ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen kann (LAG Hessen vom 14.01.2010 - 9 Ta BVGa 229/09).

Zu den unbestrittenen erforderlichen Kenntnissen gehören:

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der SBV
  • Rechte schwerbehinderter Menschen nach SGB IX
  • Alle damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete, also auch Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht
  • Schulungen in technischen arbeitsmedizinischen Bereichen, die für die Eingliederung und Betreuung schwerbehinderter Menschen notwendig sind und nach herrschender Meinung auch im wirtschaftlichen Bereich.

Wer entscheidet über die Erforderlichkeit und den Seminaranbieter?

Allein die Vertrauensperson, nicht Arbeitgeber oder Betriebsrat! Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wonach der Arbeitgeber durch die Kosten, die ein Seminarbesuch verursacht (Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung), nicht unverhältnismäßig belastet werden darf.

Aber Achtung: Das gilt nur für "erforderliche" Seminare!

Was bedeutet "Erforderlichkeit"?

"Erforderlich" bedeutet, dass die vermittelten Inhalte zur Erfüllung Ihrer Aufgaben und Pflichten als SBV benötigt werden und Sie als SBV-Mitglied noch nicht über das entsprechende Wissen verfügen. Erforderlich sind Schulungen über die Aufgaben und Pflichten der SBV sowie die Rechte der SBV gegenüber dem Betriebsrat. Auch Schulungen über die Aufgaben und Rechte der Gesamt-SBV gehören zum erforderlichen Wissen eines Schwerbehindertenvertreters. Besteht ein betriebliches Bedürfnis, kann auch eine Schulung über den Gesundheitsschutz im Betrieb erforderlich sein. Es handelt sich also um Seminare, die das nötige Grundwissen vermitteln und bei welchen vor allem schwerbehinderte Arbeitnehmer betreffende Fragen im Mittelpunkt stehen.

Wann sind Seminare für Vertrauenspersonen "erforderlich"? Die Erforderlichkeit jedes Seminarbesuchs muss im Einzelfall geprüft werden:

  1. Stets erforderlich ist aber der Besuch von Grundlagenseminaren zum Schwerbehindertenrecht und zum Recht der Schwerbehindertenvertretung, soweit die Vertrauensperson nicht bereits über solche Grundkenntnisse verfügt.
  2. Darüber hinaus kann sich die Erforderlichkeit aus aktuellem Anlass ergeben, wenn spezielle Kenntnisse sofort oder demnächst benötigt werden, damit die Vertrauensperson ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen kann (LAG Hessen 14.01.2010 - TaBVGa229/09).

Zu den unbestrittenen erforderlichen Kenntnissen gehören:

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der SBV
  • Rechte schwerbehinderter Menschen nach dem  SGB IX
  • Alle damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete, also auch Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht.
  • Schulungen in technischen und arbeitsmedizinischen Bereichen, die für die Eingliederung und Betreuung schwerbehinderter Menschen notwendig sind und nach herrschender Meinung auch im wirtschaftlichen Bereich.

Hilfe bei Problemen...

Wenn Sie Probleme bei der Durchsetzung Ihres Seminarbesuchs haben sollten, helfen wir Ihnen gerne weiter! Unser Expertenteam von vier Juristen berät Sie kostenlos und umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihren Schulungsanspruch.
Zögern Sie nicht, rufen Sie uns einfach an unter der kostenlosen Rufnummer 0800. 2526000.