Betriebsvereinbarung selber schreiben

Seminarkürzel BVS 

Unter dem Titel Betriebsvereinbarung selber schreiben verbirgt sich der Themenkomplex, der bisher unter "Betriebsverfassungsrecht - Teil 4" zusammengefasst war: Also ein Dauerbrenner im neuen Gewand. Hier geht es darum, zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen kennen zu lernen, um dieses Wissen dann anhand von praktischen Beispielen und Übungen umzusetzen. Ein echtes "Mitmachseminar", bei dem man als Teilnehmer für die betriebliche Praxis viel mitnehmen kann.

Es handelt sich um Spezialseminare im Sinne der Rechtsprechung des BAG, so dass der betriebliche Anlass - im Gegensatz zu den Grundlagenseminaren - nicht vermutet wird, sondern gesondert dargelegt werden muss.

Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Seminarkürzel RIA 

Beim Arbeitsrecht steht die Rechtsprechung voll und ganz im Mittelpunkt. Wie die Rechtslage wirklich ist, klärt sich oft erst mit der Entscheidung des Gerichts. Zudem sind viele Vorschriften im Arbeitsrecht recht allgemein formuliert und ihre Auslegung ändert sich häufig. Es gibt also genug Gründe, sich als Betriebsrat regelmäßig auf dem Laufenden zu halten. Nur so können Sie sicher stellen, dass Ihnen auch künftig keine schwerwiegenden Fehler unterlaufen. Wir verschaffen Ihnen einen aktuellen und klaren Überblick über die wirklich wichtigen Neuerungen in der Rechtsprechung und klären mit Ihnen, was diese Entwicklungen für Ihren Betrieb konkret bedeuten.

Es handelt sich nach der Rechtsprechung des BAG um ein Spezialseminar, d. h. es muss für die "Erforderlichkeit" im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG ein besonderer betrieblicher Anlass bestehen.

Da es angesichts der Fülle der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen selbst Fachleuten immer schwerfällt, den Überblick über die Rechtsprechungen im Arbeitsrecht zu behalten, ist die Teilnahme an einem reinen Rechtsprechungsseminar, z. B. "Rechtsprechung im Arbeitsrecht" von mindestens einem Betriebsratsmitglied in gewissen zeitlichen Abständen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich (BAG vom20.12.1995 - 7 ABR 14/95).

Mitarbeiterkontrolle und Datenschutz

Seminarkürzel MIT 

Die Pressemeldungen über Datenschutzskandale überschlagen sich. Der Faden der datenschutzrechtlichen Hiobsbotschaften reißt nicht ab: ...eine bekannte Einzelhandelskette hat seine Mitarbeiter monatelange mit Video-Detektivüberwachung beobachtet, Toilettengänge wurden aufgezeichnet und das Privatleben ausgeforscht, eine Drogeriekette hat regelmäßig den Gesundheitszustand der Mitarbeiter abgefragt, die Bahn hat heimlich tausende Emails von Mitarbeitern durchsucht und gescannt... Immer mehr Unternehmen jeder Größe - vom Weltkonzern bis zum deutschen Filialisten bespitzeln ihre Angestellten. Auch Mitglieder der Interessenvertretungen sind immer wieder Ziel von heimlicher Überwachung. Ungenehmigte Leistungs- und Verhaltenskontrollen sind in Betrieben jedoch nicht erlaubt. Hier ist der Betriebsrat dringend gefordert, seine Mitbestimmungsrechte geltend zu machen. Von PC-Kontrolle bis zur Videoüberwachung: In unseren Seminaren zu Mitarbeiterkontrolle und Datenschutz erläutern wir Ihnen umfassend die (teils neuen) rechtlichen Rahmenbedingungen des (Arbeitnehmer-) Datenschutzes und zeigen Ihnen, wie Sie ungerechtfertigte Überwachungsmaßnahmen verhindern.

Das (neue) Recht der Arbeitnehmerüberlassung

Seminarkürzel AÜG 

Der Umgang mit dem Thema Leiharbeit stellt für jeden Betriebsrat eine schwierige Gratwanderung dar. Auf der einen Seite wird von Ihnen erwartet, dass die Interessen der Stammbelegschaft gewahrt bleiben. Anderseits müssen aber auch die Rechte der Leiharbeiter umgesetzt werden. Letztlich kommt es darauf an, dass für alle Arbeitnehmer im Betrieb annehmbare Arbeitsbedingungen herrschen. Dazu müssen Sie als Betriebsrat über alle Neuerungen im Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) informiert sein. Themen unseres Seminars sind u.a. die "vorübergehende" Überlassung, Mindestlöhne, der Drehtüreffekt sowie die wachsende Tendenz zu Werksverträgen, mit denen billige Arbeitskräfte in den Betrieb geholt werden sollen. Welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie als Betriebsrat gegen unzulässiges Lohndumping? Wie begegnen Sie anderen Missständen beim Einsatz von Fremdpersonal? In unserem Seminar finden Sie die Antworten darauf.