Durchführung der BR-Wahl

Wie wähle ich einen Betriebsrat?

Allgemeines

Die Mitarbeiter des Betriebes wählen den Betriebsrat in einem gesetzlich festgeschriebenen, sehr formalistischen Verfahren.

Wenn bislang kein Betriebsrat existiert, dann kann sofort gewählt werden. Ansonsten wird der neue Betriebsrat  immer in dem Jahr gewählt, in dem die Fussballweltmeisterschaft der Männer stattfindet- also ganz aktuell im kommenden Jahr 2022.

Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber

Die Kosten für die Wahl trägt gem. §20 Abs.3 BetrVG der Arbeitgeber. Das bezieht sich sowohl auf die Kosten für sachliche Mittel (Kopierkosten, Wahlzettel, Briefwahl etc.) als auch die persönlichen Kosten der Mitglieder des Wahlvorstands, die für die Ausübung des Amtes anfallen. Dazu gehören auch das Entgelt für die Zeit der Tätigkeiten, sowie die Seminarteilnahme nebst Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten.

Der Wahlvorstand

Die Wahl wird organisiert und geleitet vom Wahlvorstand. Der Wahlvorstand besteht aus mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebes.

Wie kommen wir jetzt an den Wahlvorstand?

Das hängt erneut davon ab, ob ein Betriebsrat bereits existiert oder nicht. Sofern ein Betriebsrat existiert, setzt dieser den Wahlvorstand ein. Relativ einfach. Wenn kein Betriebsrat existiert, so wird auf einer Wahlversammlung der Wahlvorstand gewählt. Der Wahlvorstand kann auch in bestimmten Fällen durch den Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat oder in Ausnahmefällen sogar durch das Arbeitsgericht eingesetzt werden.

Wenn sich nun ein Wahlvorstand aus mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebes gegründet hat, nimmt dieser seine Arbeit auf.

Erste Schritte - Wählerliste

Als Erstes muss der Arbeitgeber ihm viele Informationen zu den Mitarbeitern geben. Daraus erstellt der Wahlvorstand eine Wählerliste, die er im Betrieb an geeigneter Stelle aushängt. Diese Wählerliste enthält Angaben zu jedem wahlberechtigten Arbeitnehmer.

Die Arbeitnehmer des Betriebes haben dann mindestens zwei Wochen Zeit, um die Angaben zu prüfen. Sollten die Arbeitnehmer nicht mit den Angaben auf der Wählerliste einverstanden sein, so können Sie dagegen Einspruch beim Wahlvorstand einlegen.

normales oder vereinfachtes Wahlverfahren?

Darüber hinaus muss der Wahlvorstand prüfen, welches Wahlverfahren anzuwenden ist. Das richtet sich nach der Betriebsgröße. In der Praxis ist die Bestimmung häufig nicht so einfach. Weitergehende Hinweise erhalten Siehier.

wichtigster Schritt - das Wahlausschreiben

Nach Ablauf der zwei Wochen muss der Wahlvorstand das sogenannte Wahlausschreiben erstellen und wiederum aushängen. Das Wahlausschreiben ist der Ablaufplan der Wahl. Dort steht drin wie, wann und wo die Wahl stattfindet. Dieses Wahlausschreiben muss die gesamte Zeit während der Wahl aushängen. Wenn das Wahlausschreiben hängt, können sich die Arbeitnehmer überlegen, ob sie für das Betriebsratsamt kandidieren.

Das Betriebsratsamt

Dabei ist zu wissen, dass das Betriebsratsamt ein Ehrenamt ist und vor allem ein freiwilliges Amt.

Kandidatur durch Vorschlagslisten

Wenn sich jemand dazu entschließt zu kandidieren, dann muss er es dem Wahlvorstand mitteilen. Das macht er mittels einer sogenannten Vorschlagsliste.

Auf dieser Vorschlagsliste kann dieser Kandidat alleine stehen oder auch mit anderen Kollegen, die für das Betriebsratsamt kandidieren wollen. Dabei gibt es strenge Formalien zu beachten. Wichtig bei der Vorschlagsliste ist, dass sie von mindestens 5% der Mitarbeiter unterstützt werden muss. Dazu braucht man sogenannte Stützunterschriften der anderen Kollegen im Betrieb. Nachdem die Vorschlagsliste ausgefüllt ist, wird sie beim Wahlvorstand eingereicht. Der  muss jetzt prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Wahlvorschlag vorliegen. Sechs Wochen lang -ab Aushang des Wahlausschreibens- haben die Mitarbeiter die Möglichkeit Vorschlagslisten beim Wahlvorstand einzureichen.

Personen- oder Listenwahl?

In dieser Zeit entscheidet es sich, ob eine sogenannte Personenwahl oder Listenwahl stattfindet.

Eine Personenwahl findet statt, wenn nur eine Vorschlagsliste beim Wahlvorstand eingegangen ist. Sollte eine 2. Vorschlagsliste eingegangen sein, so findet zwingend eine Listenwahl statt.

Was ist der eigentliche Unterschied zwischen Personen- und Listenwahl?
Bei einer Personenwahl hat jeder Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Mitglieder im Betriebsrat zu wählen sind – Während bei einer Listenwahl jeder Wahlberechtigte eine Stimme hat , die er einer bestimmten Liste geben kann.

Briefwahl

Im Hinblick auf den Wahltag muss der Wahlvorstand bedenken, dass es auch noch die Möglichkeit der Briefwahl hat. In diesem Fall bekommen die Briefwähler Unterlagen vom Wahlvorstand ausgehändigt, die sie ausfüllen und dann dem Wahlvorstand wieder zuleiten müssen. Der Wahlvorstand muss dann prüfen, ob die eingereichten Briefwahlunterlagen rechtlich in Ordnung sind. Wenn das der Fall ist, kommen diese Unterlagen am Wahltag mit in die Wahlurne und sind von den anderen –am wahltag abgegebenen Stimmen- nicht mehr zu unterscheiden.

Wahltag

Am Wahltag geben die wahlberechtigten Mitarbeiter des Betriebes im Wahllokal ihre Stimme ab. Das Ganze überwacht und leitet wieder natürlich der Wahlvorstand. Wenn am Wahltag die Stimmen abgegeben wurden, nimmt der Wahlvorstand nach Schließung des Wahllokals die Stimmenauszählung vor. Das kann mitunter ein wenig kompliziert werden, je nachdem ob eine Personen- oder Listenwahl stattfindet. Am Ende kann es sogar sein, dass das Ergebnis korrigiert werden muss. Der Gesetzgeber verlangt nämlich, dass das in der Minderheit befindliche Geschlecht zahlenmäßige Berücksichtigung finden muss.

Wenn Sie diese Hürde genommen haben, dann werden die Kandidaten informiert. Diese müssen die Wahl nur noch annehmen.

Wahlniederschrift

Der Wahlvorstand veröffentlicht dann das Ergebnis und fertigt eine sogenannte Wahlniederschrift an.

konstituierende Sitzung des Betriebsrats

Der Vorsitzende des Wahlvorstands lädt dann die gewählten Kandidaten zur ersten Sitzung ein.

Dort wird als erstes ein oder eine Betriebsratsvorsitzende und deren oder dessen Stellvertreter gewählt. Ab diesem Zeitpunkt der ersten Sitzung ist der neue Betriebsrat im Amt. Deshalb spricht man an der Stelle auch von der konstituierenden Sitzung. Zeitgleich endet die Aufgabe des Wahlvorstandes.

Wenn sie diesen Punkt erreicht haben, dann erstmal herzlichen Glückwunsch!

Bis dahin heisst es erstmal "nicht verzagen". Wir vermitteln Ihnen in den Seminaren die notwendigen rechtlichen Kenntnisse für die Durchführung der Wahl. Wir helfen Ihnen die Wahl rechtssicher zu gestalten, damit sie nicht im Nachhinein angefochten werden kann.