Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung

 

Die JAV ist ein wichtiges Gremium, um die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und der unter 25-jährigen Auszubildenden im Betrieb zu vertreten, § 60 Abs. 2 BetrVG.

Die Aufgaben der JAV sind in § 70 Abs. 1 BetrVG geregelt.

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Maßnahmen der Berufsbildung und Übernahme bei BR beantragen

Ihr habt die Möglichkeit Maßnahmen beim Betriebsrat zu beantragen, die den jugendlichen und auszubildenden Arbeitnehmern dienen. Dazu zählen insbesondere Fragen der Berufsbildung und der Übernahme der Ausgebildeten in ein Arbeitsverhältnis.

Maßnahmen zur Gleichstellung bei BR beantragen

Ihr könnt beim Betriebsrat Maßnahmen beantragen, die - bezogen auf die von euch vertretenen Arbeitnehmer/innen - der Gleichstellung von Männern und Frauen im Betrieb und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen.

Überwachung der Einhaltung von Schutzvorschriften für Jugendliche und Azubis

Ihr habt darüber zu wachen, dass die zugunsten der jugendlichen und auszubildenden Arbeitnehmer/innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.

Auf Erledigung von berechtigten Anregungen der Kollegen beim BR hinwirken

Wenn eure jugendlichen und auszubildenden Kollegen mit Anregungen an euch herantreten, dann müsst ihr prüfen, ob diese berechtigt sind. Ist das der Fall, habt ihr beim Betriebsrat darauf hinzuwirken, dass die Anregungen in die Tat umgesetzt werden. Über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen informiert ihr eure Kollegen.

Integration von jugendlichen und auszubildenden ausländischen Arbeitnehmern

Ausländische Mitarbeiter sind für die Vielfalt im Betrieb ein besonderer Gewinn. Deshalb fördert ihr die Integration dieser Mitarbeiter und beantragt entsprechende Maßnahmen beim Betriebsrat.

Geheimhaltungspflicht

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben könnt ihr mit sensiblen Daten des Arbeitgebers in Berührung kommen. Daher unterliegt ihr gemäß § 79 Abs. 2 BetrVG einer Geheimhaltungspflicht. Das bedeutet, dass ihr keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbaren oder verwerten dürft. Es ist aber erlaubt, über derartige Geheimnisse mit dem Betriebsrat oder Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat zu sprechen. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende eurer Amtszeit hinaus weiter.

Sprechstunden

Als Ansprechpartner für eure jungen Kollegen habt ihr die Möglichkeit während der Arbeitszeit Sprechstunden durchzuführen. Sind im Betrieb mehr als fünfzig jugendliche Arbeitnehmer oder unter 25-jährige Auszubildende beschäftigt, kann die JAV gemäß § 69 S. 1 BetrVG eigene Sprechstunden einrichten. Ansonsten kann ein Mitglied der JAV an den Sprechstunden des BR zur Beratung der jungen Kollegen teilnehmen, § 39 Abs. 2 BetrVG. Umgekehrt kann der BRV oder ein beauftragtes BR-Mitglied beratend an euren eigenen Sprechstunden teilnehmen. Zeit und Ort der Sprechstunde sind durch den BR und den Arbeitgeber zu vereinbaren, § 69 S. 2 BetrVG.